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Zusatznutzen unklar

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Fotolia © Andrey PopovDass sich Pharmaunternehmen, Krankenkassen oder Fachverbände uneinig darüber sind, wie viel Zusatznutzen ein bestimmtes Medikament hat, ist nicht allzu überraschend. Dass das selbe aber auch für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gilt, schon eher: Seit 2011 führen diese beiden Behörden die Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln durch – und zwar auf Basis derselben Dossiers und derselben Gesetzesgrundlage. Trotzdem wich der G-BA in 68 von 176 Verfahren (39 %) bezüglich der besten Patientengruppe von der Einschätzung des IQWiG ab (2011 - 2016).

o bekundete das IQWiG in 17 Verfahren (9 %) für mindestens eine Patientengruppe einen „erheblichen“ Zusatznutzen – der G-BA jedoch nur in zwei Fällen (2 %). Ähnlich uneinig waren sich die Behörden im Bereich Zusatznutzen „nicht belegt“: Hier sah das IQWiG in fast 60 Prozent der Verfahren bei keiner Patientengruppe einen Zusatznutzen. Der G-BA hingegen urteilte bei weniger als der Hälfte (47 %) so. „Damit zeigen die G-BA-Ergebnisse gegenüber denen des IQWiG tendenziell eine stärkere Häufung im mittleren Bereich der […] Zusatznutzenskala“, heißt es im Arzneimittel-Atlas (2017), den das IGES-Institut jährlich im Auftrag des Verbands der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) erstellt.
Zwei Behörden, ein Untersuchungsgegenstand, zwei unterschiedliche Ergebnisse. Die Bewertung des Zusatznutzens eines Arzneimittels ist unabhängig von der Datenlage eben immer auch ein Werturteil. Sie beinhaltet ein Abwägen – zwischen der Schwere einer Erkrankung, dem Nutzen und den Nebenwirkungen eines Medikamentes sowie vielen weiteren Faktoren. Hierin liegt eine große Verantwortung: Eine falsche Entscheidung könnte dazu führen, dass wichtige Therapien nicht zum Patienten gelangen. Am Ende aber gilt: Der G-BA hat das letzte Wort.

Quelle: Pharma Fakten - Newsletter: 12.01.2018

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