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16.05.2016

Vorsicht bei IPL Blitzlampen

Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG), die wissenschaftliche Standesorganisation deutscher Dermatologinnen und Dermatologen mahnt zu vorsichtigem Umgang mit hochenergetischen Blitz- oder Kurzbogenlampen.


Seit dem Altertum wird Licht zur Therapie von chronischen Hauterkrankungen angewendet. Auch Laserlampen haben sich im therapeutischen Spektrum der Dermatologen fest etabliert. Seit Mitte der 90er Jahre werden zunehmend sog. hochenergetische Blitz- oder Kurzbogenlampen (engl.: Intense Pulsed Light, IPL) zur Behandlung von medizinisch-ästhetischen Hautveränderungen eingesetzt. Doch Dermatologen warnen: die unsachgemäße Anwendung der IPL-Technologie kann zu schweren Verbrennungen sowie zu Augenschäden führen.

So sehen sich Hautärzte in zunehmendem Maße mit Patienten konfrontiert, welche durch unsachgemäßen Umgang mit IPL Blitzlampen Verbrennungen und andere Hautschäden, wie Narbenbildung und Pigmentveränderungen erlitten haben. Wie bereits die Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV) warnt nun auch die Deutsche Dermatologische Gesellschaft vor dem unsachgemäßen Umgang mit der IPL-Technologie.

Im Unterschied zu herkömmlichen Laserlampen senden die IPL Lampen ein sonnenähnliches (polychromatisches) Wellenspektrum aus, das Strahlung von etwa 250 bis 1200 Nanometer umfasst. Das schließt sowohl ultraviolettes und sichtbares Licht als auch infrarote Strahlung, so genannte Wärmestrahlung, ein. Beim bisherigen therapeutisch genutzten Laserlicht handelt es sich dagegen um mono-chromatisches (einfarbiges) Licht.

Die therapeutische Wirkung der Laser- wie der IPL-Strahlung beruht auf der spezifischer Absorption dieser Strahlung durch bestimmte Zielstrukturen – so genannte Chromophore – in der Haut. Durch die Bestrahlung werden die Chromophore gezielt aufgeheizt und zerstört, während die umgebenden Hautbestandteile kaum geschädigt werden. Die am häufigsten genutzten Chromophore sind Hämoglobin und Melanin. Sie absorbieren Strahlung im sichtbaren Bereich.

Das umfangreiche Strahlungsspektrum der IPL-Lampen bedingt, dass deren Licht nicht direkt appliziert werden kann, sondern dass Teile der Strahlung zunächst ganz oder teilweise herausgefiltert werden müssen. Je nach verwendetem Filter liegen etwa 70 bis 90 Prozent der eingestrahlten Energie im infraroten Bereich, also als Wärmestrahlung vor. Um therapeutisch wirksame Dosen etwa im sichtbaren Bereich der Hämoglobin- und Melaninabsorption zu erzielen, wird damit eine unspezifische Erwärmung des umgebenden Gewebes durch Infrarotlicht in Kauf genommen.

Um die dabei entstehende Verbrennungsgefahr zu mindern, verwenden moderne Systeme zwar bereits aus mehreren kurzen Einzelimpulsen zusammengesetzte Pulse, welche der empfindlichen Oberhaut gestatten, in Intervallen abzukühlen. Große Strukturen, wie Haare oder größere Blutgefäße, reichern die Wärme jedoch besser an und können deshalb trotzdem geschädigt werden.

Diese Gefahr besteht bei der Verwendung herkömmlicher Laserlampen nicht bzw. nur in sehr viel geringerem Maße. Nachteilig sind dagegen die recht hohen Kosten für Anschaffung, Amortisation und Unterhalt von mehreren Lasersystemen, da für verschiedene Chromophore bzw. Hautveränderungen unterschiedliche Wellenlängen und damit verschiedene Lasersysteme benötigt werden. Die niedrigeren Anschaffungskosten sind dagegen der große Vorteil der neuen IPL-Systeme, da mit dem gleichen Gerät und unterschiedlichen Filtern bzw. Behandlungsköpfen verschiedenste Hautveränderungen angegangen werden können.

Im Interesse der Patienten, die sich einer Behandlung mit der IPL-Technologie unterziehen, fordern die Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (SGDV) und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft,

- dass Indikationen zu IPL-Behandlungen von pigmentierten Hautveränderungen nur durch dermatologisch geschulte Ärzte gestellt und diese gegebenenfalls erst nach histologischer Begutachtung durchgeführt werden,

- dass IPL-Behandlungen der Haut grundsätzlich in die Hand von dermatologisch geschulten Ärzten gehören,

- dass IPL-Anwender entsprechende Fähigkeitsnachweise besitzen,

- dass IPL-Anwender sich auf dem Gebiet der IPL-Therapie permanent fortbilden.

Quelle: DDG


TIPP der hautsache-Redaktion
Informationen über entsprechende Einrichtungen gibts z.B. bei der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft oder bei der Vereinigung für ästhetische Dermatologie und Lasermedizin

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