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Matratzenbezüge mit TÜV-Prüfzeichen

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Foto: Leigh Schindler  i-stock®Hausstaubmilben leben bekanntlich besonders gerne in Matratzen. Sie fühlen sich dort ausgesprochen wohl, haben sie dort doch alles, was sie zum Leben brauchen: Mit seinen Hautschuppen, seiner Wärme und seinem Schweiß stellt ihnen der Schläfer genau das für ihr Gedeihen geeignete Milieu zur Verfügung.

Und zum Dank machen sie ihrem freundlichen Gastgeber, wenn er denn Milbenallergiker ist, dann auch noch das Leben zur Qual. Sie haben nämlich die überaus unangenehme Eigenschaft, jede Menge allergenhaltigen Kot abzusondern.
Ein probates Mittel, diese Belastungen weitestgehend zu vermeiden, sind so genannte milbenallergendichte Matratzenbezüge, die die Matratze vollständig umschließen: Zum einen verhindern sie, dass Milben und deren Kotpartikel - hierbei handelt es sich um die zu Feinstaub in einem Korngrößenbereich von 1 bis 10 tausendstel Millimeter (und noch kleinere Partikel!) zerfallenen Kotballen der Milbe – aus damit belasteten Matratzen freigesetzt werden. Und zum anderen, dass Milben oder auch Hautschuppen des Schläfers in die Matratze eindringen.
Dichtheit gegen die allergenhaltigen Kotpartikel der Hausstaubmilbe ist allerdings nicht die einzige Anforderung, die ein für Allergiker geeigneter Matratzenbezug erfüllen muss. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass das Material eine gute Wasserdampfdurchlässigkeit aufweist.
Denn auch der schlafende Mensch verdunstet Wasser über seine Haut und scheidet Schweiß ab, der ebenfalls verdampft, insgesamt etwa 200 bis 400 Gramm pro Nacht. Eine unzureichende Wasserdampfdurchlässigkeit hätte dann eine für den Schläfer unangenehm hohe Feuchtigkeit in seiner Betthöhle zur Folge. Ein Umstand, der für sein Wohlbefinden und damit die Schlafqualität nicht gerade förderlich wäre.
Auch nicht sonderlich positiv für das Wohlfühlen im Bett und damit für die Akzeptanz eines allergendichten Matratzenbezuges wäre es, wenn dieser eine nicht ausreichende Luftdurchlässigkeit hätte.
Die Vermeidung der so genannten Ballonbildung beim Verändern der Schlafposition durch eine entsprechend gute Luftdurchlässigkeit des Materials hat zwar nicht den Stellenwert der Wasserdampfdurchlässigkeit oder gar der Dichtheit gegen die allergenhaltigen Milbenkotpartikel, ist allerdings für den Nutzungskomfort gleichermaßen von großer Bedeutung.
Abgerundet wird dieses Anforderungsbündel dadurch, dass diese Eigenschaften, namentlich die Dichtheit gegen allergenhaltige Milbenkotpartikel, selbstverständlich auch nach mehrmaligem Waschen des Matratzenbezuges erhalten bleiben sollten. Auch wenn er nicht in direkte Berührung mit dem Schläfer kommt – das wird durch das dazwischen liegende Bettuch verhindert – muss der Matratzenbezug gleichwohl aus hygienischen Gründen ein- bis zweimal im Jahr gewaschen werden.
Wie aus den vorstehend definierten Leistungsmerkmalen, über die ein für Hausstauballergiker geeigneter Matratzenbezug verfügen muss, deutlich wird, handelt es sich hier ausnahmslos um technischbiologische Parameter. Eigenschaften also, deren Einhaltung - das hierzu erforderliche Equipment und Know-how vorausgesetzt – durch Messen entsprechender Kenndaten überprüfbar ist.

Vor diesem Hintergrund hat sich die 1995 gegründete Arbeitsgemeinschaft Raumlufthygiene, in der der Rheinisch Westfälische TÜV (RWTÜV) in Essen mit der ebenfalls in Essen ansässigen Deutschen Montantechnologie (DMT) sowie der Gesellschaft für Allergieforschung (GAF) in Mönchengladbach insbesondere bei der Prüfung von so genannten Allergikerprodukten zusammenarbeiten, bereits 1996 entschlossen, auch Matratzenbezüge im Hinblick auf ihre Allergikereignung zu prüfen. Die damals aufgestellten Prüf- und Beurteilungskriterien, welche im Folgenden in ihren wesentlichen Punkten vorgestellt werden sollen, haben sich seitdem nicht geändert. Und zwar deshalb nicht, weil sich weder die dem Vorgehen bei den Prüfungen zugrundeliegenden Normen und Richtlinien substanziell geändert haben noch der Stand der Wissenschaft im Hinblick auf die anerkannten umweltmedizinischen Schwellenwerte für pathogene Luftinhaltsstoffe wie Milbenallergene, Schimmelpilze oder Bakterien.

Wenn die zur Beurteilung der Allergikereignung eines Matratzenbezuges aufgestellten Kriterien nach Abschluss der unter Federführung des RWTÜV von der Arbeitsgemeinschaft Raumlufthygiene durchgeführten Prüfungen alle erfüllt sind und der Hersteller sich verpflichtet hat, sein Produkt jedes Jahr einer wiederkehrenden Prüfung unterziehen zu lassen, wird zur Dokumentation dieses Sachverhaltes in der Öffentlichkeit der Matratzenbezug vom RWTÜV mit dem Prüfzeichen „Für Allergiker geeignet“ ausgezeichnet.

Was ist nun das Besondere an den Matratzenbezügen, die dieses Allergiker- Prüfzeichen führen dürfen?

Da ist zunächst einmal die Luftdurchlässigkeit des Materials, aus dem der Matratzenbezug hergestellt ist. Hier wird, wie in der DIN EN ISO 9237 („Textilien – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von textilen Flächengebilden“) vorgegeben, eine Probe des Materials in eine Halterung eingespannt und bei einem Differenzdruck von 196 Pascal – das entspricht dem Druck einer Wassersäule von etwa 20 Millimetern – die Luftmenge gemessen, die durch das Material hindurch geht.
Wenn hierbei in einer Minute durch eine Fläche von einem Quadratdezimeter – dies wäre z. B. eine quadratische Fläche mit einer Seitenlänge von 10 Zentimetern – ein Liter Luft hindurchgedrückt wird, kann davon ausgegangen werden, dass die eingangs angesprochenen Ballonbildung, die ja durch eine ausreichend gute Luftdurchlässigkeit verhindert werden soll,  auch nicht eintritt. Diese Prüfung wäre dann bestanden.
Für die Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit des Materials ist in den Prüf- und Beurteilungskriterien zur Vergabe des RWTÜV-Prüfzeichens zur Allergikereignung von Matratzenbezügen die DIN 53122 („Prüfung von Kunststoff- Folien, Elastomeren, Papier, Pappe und anderen Flächengebilden; Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit“) aufgeführt.

Abweichend von dem dort angegebenen Prüfaufbau, bei dem der durch das zu untersuchende Material hindurchdringende Wasserdampf anhand der Gewichtszunahme eines Trocknungsmittels (Blaugel) bestimmt wird, wird bei den Messungen nach dem RWTÜV-Programm dieses Verfahren wie folgt modifiziert:
In einer Kammer wird Wasser verdampft, so dass dort in dem Luftraum eine relative Feuchte von 100 % vorliegt.
In einer davon durch das Material des Matratzenbezuges getrennten Kammer wird dann gemessen, wie hier die relative Feuchte der Luft von einem den Umgebungsbedingungen entsprechenden Ausgangswert von 50 bis 60 % auf 80 bis 90% ansteigt. Aus diesem Anstieg wird rechnerisch ermittelt, wieviel Gramm Wasserdampf in 24 Stunden durch 1 Quadratmeter des Materials hindurchgehen würden. Wird hierbei ein Wert von 1000 oder mehr erreicht, ist auch das Kriterium zur Wasserdampfdurchlässigkeit erfüllt.
Und nun zum Herz der Prüfungen, der Untersuchung, die zuverlässig Auskunft darüber gibt, ob der Nutzer denn nun sicher sein kann, dass die Allergene und Keime auch wirklich keine Chance haben, aus der Matratze in seine Atemwege zu gelangen.
Um die Prüfbedingungen für diesen Anforderungsfall möglichst gut der Wirklichkeit anzupassen, wird hierbei mit aufbereitetem Hausstaub gearbeitet. Das ist Staub, der aus vollen Staubsaugerbeuteln (!) aus ganz Deutschland gewonnen wird.
Homogenisiert im Hinblick auf die Korngrößenverteilung (es kommt nur das Spektrum mit Korngrößen unter 100 Mikrometer, d. h., unter 0,1 Millimeter zum Einsatz) und in Bezug auf den Gehalt an Milbenallergenen, Schimmelpilzsporen und Bakterien standardisiert (alle verwendeten Chargen haben in etwa den gleichen Gehalt an diesen pathogenen Inhaltsstoffen) stellt dieser Hausstaub ein – im eigentlichen Sinne dieses Wortes – einzigartiges Prüfmittel dar.
Der Hausstaub wird auf die Liegefläche der Matratze aufgebracht, anschließend wird diese mit dem zu prüfenden Bezug bezogen. Danach werden mit einer 70 kg schweren Walze, die von einem Hydrauliksystem auf der Matratze ständig hin und her gerollt wird, über einen Zeitraum von 8 Stunden die Bewegungen eines Schläfers simuliert. Während dieser Prozedur wird ohne Unterbrechung mit hochempfindlichen Messgeräten der dabei evtl. freigesetzte Staub erfasst, wobei die Probennahmeköpfe dieser Messgeräte sowohl über der Matratze positioniert sind (in Kopfhöhe eines Schläfers) als auch an anderen Stellen des Prüfraumes. Bei diesem Prüfraum handelt es sich um eine hermetisch geschlossene und mit staub-, allergen- und keimfreier Luft versorgte Kammer. Dadurch ist sichergestellt, dass es sich bei den in dieser Prüfkammer von den Messsystemen erfassten Partikeln zweifelsfrei um Staub handeln muss, der bei den von der Walze verursachten Beanspruchungen durch das Material des Matratzenbezuges oder durch den Reißverschluss hindurchgedrückt wurde.
Die von den Messgeräten aufgesammelten Partikel werden nach Abschluss der Walzenprüfung auf Menge, Korngrößen, Allergene, Schimmelpilzsporen und Bakterien ausgewertet. Ohne auf weitere Einzelheiten einzugehen, sei hier lediglich angemerkt, dass die Keimanalytik, d. h. das Bebrüten der Proben und das Bestimmen und Quantifizieren der Schimmelpilze und Bakterien, nach den einschlägigen Arbeitsanweisungen des Landesgesundheitsamtes (LGA) Baden Württemberg sowie unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Richtlinien des Berufsgenossenschaftlichen Institutes für Arbeitssicherheit (BIA) erfolgt und die Allergenanalytik mit Hilfe von monoklonalen Antikörpern (ELISA-Test) durchgeführt wird. Zur Erlangung des RWTÜVPrüfzeichens „Für Allergiker geeignet“ müssen bei dieser Prüfung folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Die Emissionen an lungengängigem Feinstaub - hierbei handelt es sich um Staubpartikel, die kleiner als fünf Mikrometer sind, d. h., kleiner als fünf tausendstel Millimeter - müssen unter fünf Mikrogramm pro Stunde bleiben, d. h. unter fünf millionstel Gramm pro Stunde.

2. Die Emissionen an Milbenallergenen dürfen pro Stunde ein Nanogramm, das ist ein milliardstel Gramm, nicht überschreiten.

3. Die zulässigen Schimmelpilzemissionen sind auf 100 Kolonien bildende Einheiten (KbE) pro Stunde begrenzt.
KbE ist die Maßeinheit für vermehrungsfähige Keime.

4. Der Emissionsgrenzwert für Bakterien liegt bei 10 KbE pro Stunde.

Diese Grenzwerte wurden unter Berücksichtigung anerkannter umweltmedizinischer
Schwellenwerte für pathogene Luftinhaltsstoffe festgelegt, und sie entsprechen gleichermaßen dem diesbezüglichen Stand der Messtechnik.
Selbstverständlich müssen diese überaus strengen Anforderungen, denen, wie die bislang durchgeführten Prüfungen zeigen, nur beschichtete oder laminierte Baumwoll- bzw. Mikrofaser-Gewebe genügen oder sehr dicht gewebte Stoffe mit ganz geringer Maschenweite, auch nach mehrmaligem Waschen noch erfüllt werden.
Entsprechend den Prüf- und Beurteilungskriterien des RWTÜV wird der Matratzenbezug hierzu insgesamt fünfmal nach den Vorgaben des Herstellers gewaschen und nach jeder Wäsche erneut der vorstehend beschriebenen Prozedur unterzogen.
Das Ziel, den Nutzer vor allergisierenden, aus der Matratze kommenden Stoffen zu schützen, impliziert neben der Anforderung an die Dichtheit des Matratzenbezuges auch, dass dessen Material dem Durchwachsen von Keimen, d. h. von Schimmelpilzen und Bakterien, die an der Oberfläche der Matratze siedeln, einen entsprechenden Widerstand entgegensetzen muss.
Bei den in dem RWTÜV-Prüfprogramm zur Absicherung gegen dieses bekannte Phänomen vorgesehenen Untersuchungen wird das Material des Matratzenbezuges in engem Abstand über eine mit definierten Schimmelpilzen und Bakterien beimpfte Nährlösung gespannt, und zwar so, dass die „Matratzenseite“ dieses Materials der Nährlösung zugewandt ist.
Wenn nach drei Monaten, während derer diese Kulturen unter den für sie optimalen
Wachstumsbedingungen gehalten worden sind, keine Schimmelpilze oder Bakterien durch das Material hindurch gewachsen sind, hat der Matratzenbezug auch diese Hürde zur Erlangung des RWTÜV-Prüfzeichens genommen.

Wie eingangs dargelegt, sollten in dieser Übersicht lediglich die wesentlichen Prüfungen aus den Prüf- und Beurteilungskriterien des RWTÜV zu Erteilung des Prüfzeichens „Für Allergiker geeignet“ behandelt werden. Der Vollständigkeit halber sei allerdings noch erwähnt, dass zu einer ersten Bewertung der grundsätzlichen Tauglichkeit des Materials umfangreiche Staubdurchgangsuntersuchungen mit einem mineralischen Teststaub (AC-fine) durchgeführt werden. Um den mit den weiteren Prüfungen verbundenen Aufwand ggf. zu vermeiden, ist die Erfüllung der für diese Staubdurchgangsuntersuchungen festgelegten Abscheidekriterien Voraussetzung für den Beginn der anderen Prüfungen.
Abschließend sei aus Sicht des Verfassers festgestellt, dass objektivierbare Messungen, d. h. die Bestimmung der abscheidetechnischen und anderen essenziellen Leistungsmerkmale eines Matratzenbezuges unter den kontrollierten Randbedingungen eines Prüfstandes, für die Bewertung eines solchen Produktes auf Allergikereignung eine unverzichtbare Voraussetzung darstellen.

Dipl. Ing. Rolf Schüler, RWTÜV Arbeitsgemeinschaft
Raumlufthygiene

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