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Nachteilausgleiche

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Schwerbehinderte haben Anspruch auf eine ganze Reihe von Nachteilsausgleichen.
Abhängig vom Grad der Behinderung und den spezifischen Merkzeichen werden verschiedene Nachteilsausgleiche in folgenden Gebieten gewährt:

• Rechte für schwerbehinderte Arbeitnehmer
• Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
• Nachteilsausgleiche in der gesetzlichen Sozialversicherung
• Steuerliche Nachteilsausgleiche
• Wohnungsbauförderung
• Wohngeld
• Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
• Nachteilsausgleiche bei den Telefongebühren
• Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn für Blinde und Schwerbehinderte
   mit Begleitperson, Unterbringung der
   Rollstühle im Zug, Einsteigehilfe, etc.
• Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
• Beitragsnachlass in der Kraftfahrtversicherung
• Bausparförderung und Vermögensbildung
• Finanzielle Förderung bei behindertengerechtem Um-, Aus- und Neubau
• Nachteilsausgleich im Flugverkehr
• Blindengeld

Die Ausgleiche sind einerseits abhängig vom Grad der Behinderung und richten sich andererseits nach dem eingetragenen Merkzeichen. Die Tabelle im Abschnitt "Merkzeichen"  gibt einen Überblick über die wichtigsten Merkzeichenabhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche.

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