Loading...

Anzeige

Anzeige

Behindertenstatus bei chronischen Erkrankungen, Teil 5: Wichtige Bergriffsbestimmungen, Vorschläge für Begründungen

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige
1
Der Antrag beginnt mit den Worten: "Wir beantragen für unsere Tochter/unseren Sohn die Feststellung des Grades der Behinderung sowie den Nachteilsausgleichsvermerk "H" und zwar unabhängig vom Grad der Behinderung

2
Nun folgt die Begründung: „Unser Kind leidet an folgenden Allergien: (bitte jede Unverträglichkeit einzeln aufführen)“. Beschreiben Sie ausführlich, wie, wann und wie oft sich die Beschwerden im Einzelnen äußern:„Unser Kind reagiert in Form von Ekzemen und/oder Schnupfen, Husten, Asthma, Luftnot, häufigen Infekten, Quaddeln, Juckreiz, starke Rötung der Haut, Nesselsucht, Ödeme an Augen, Gesicht, Händen etc., Kreislaufabfall , Zittern, Stottern, Aggressivität, Erbrechen, spontane Entleerung von Blase, Darm (typische Sofortreaktion). usw.. Das passiert häufig/täglich/und/oder bei bestimmtem Kontakt, in Kombination mit...(z.B. Anstrengung). Es dauert ...Minuten/Stunden/Tage, bis die Beschwerden abgeklungen sind.“

3
„Unser Kind braucht wegen der Art und der Vielzahl der bestehenden Allergien der ständigen Hilfe bzw. Überwachung bzgl. der Vermeidung der Allergene. Unser Kind ist aufgrund seines Alters und/oder der Vielzahl bzw. Schwere der Reaktionen nicht in der Lage, sich selbst zu helfen, da es zu jung ist, um die Bedeutung der Karenz zu ermessen und vor allem sich nicht selbst bei Reaktionen helfen kann“. Allergien sind keine Kinderkrankheit, die jeder mal durchmachen muss, es handelt sich hierbei um keine alterstypische Erkrankung.

4
Erwähnen Sie auch, wie Sie versuchen, Ihr Kind bei Juckattacken abzulenken, altersgerecht die Karenz zu erklären, wie aufwändig die Hautpflege ist, den  Aufwand bei Freizeitaktionen, Besuchen usw..

5
“Ebenso ist bei unserem Kind ständige Bereitschaft zur Eindämmung der Symptomatik bei nicht gänzlich vermeidbarem Allergenkontakt erforderlich, insbesondere die sofortige, lebensrettende Hilfe bei Allergieschock bzw. die Abwendung der Gefahr eines Schocks”. Beispiel: mangelnde Deklaration bei Lebensmitteln, wenn die Zutat in geringen Mengen enthalten ist oder als natürlicher Verarbeitungsprozess dazu gehört, aber deshalb nicht deklariert werden muss oder als nicht deklarationspflichtiger Bestandteil eines anderen Lebensmittels hineinkommt. Aber auch: Milben in Turnmatten/Turnhallen/Spielecke des Kindergartens/Teppich des Nachbarkindes oder Pollenflug, Asthmaanfall (potentielle Gefahr eines Allergieschocks).

6
"Wegen des Asthmas muss die Einnahme bzw. richtige Anwendung des Sprays und/oder der Medikamente überwacht werden, dazu kommen tägliche Peak-Flow- Messungen, Atemübungen etc.. Unser Kind hat auch ein Anstrengungsasthma, d.h. Atemnot, Hustenreiz schon bei geringster Anstrengung, auch bei Lachen, Laufen, Aufregung u.a.“.

7
Sie sollten wissen, dass lt. den “Anhaltspunkten zur ärztlichen Gutachtertätigkeit” Hilflosigkeit bei schwer vermeidbaren Allergenen (u.a. Nahrungsmittel) in der Regel bis zum Ende des 12. Lj. gegeben ist.
Eine Eigenverantwortung zur Allergenkarenz wird erst ab Ende des 12. Lebensjahres (bei Nahrungsmittelallergie) bzw. nach Abschluss der Pubertät (bei Asthma) vorausgesetzt (Nummer 22 Absatz 6 der Anhaltspunkte).

8
“Unser Kind ist wg. der Vielzahl/Schwere der Allergien anders als Altersgenossen in hohem Maße hilflos und auf ständige Hilfe angewiesen. Lt. den Anhaltspunkten zur ärztlichen Gutachtertätigkeit besteht Hilflosigkeit wegen den “Besonderheiten bei Kindern und Jugendlichen” - anders als bei Erwachsenen- auch dann, wenn die Hilfe in Form von ständiger Bereitschaft zur Hilfestellung erbracht wird, der Betroffene diese Hilfe also nicht selbst leisten kann. Dies ist bei unserem Kind gegeben“.

9
Betonen Sie auch, dass z.B. das Selbstvertrauen wegen der enormen Einschränkungen besonders gestärkt werden und vor allem aber auch Kränkungen abgefangen werden müssen usw. . All dieser Mehraufwand ist nicht altersgerecht und deshalb ein besonderer Pflegeaufwand.

10
Schlusssatz: „Aus den vorgenannten Gründen bitten wir also um Gewährung des Vermerks “H” auch bei einem geringen Grad der Behinderung, da die Art und Schwere der Erkrankung keine altersgemäße Entwicklung ist und das Kind auch wegen des Alters bis auf weiteres nicht in der Lage ist, sich selbst zu helfen. Die Behinderungen im täglichen Leben bestehen  schon mehr als 6 Monate und sind deshalb als chronisch anzusehen (SGB IX).  Ferner beantragen wir die Gewährung des Vermerks „H“ rückwirkend ab........, weil da zum ersten Mal die Diagnose ....... gestellt wurde, bzw. die ersten deutlichen Symptome auftraten, oder weil da die Behandlung begann...“.

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren!

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Anzeige

Jetzt unseren Newsletter abonnieren!

Immer aktuelle Infos zu Ihrem Hautthema. Monatlich direkt ins E-Mail-Postfach!

powered by webEdition CMS