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Versteckte Aromen. Künstliche Zusätze

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Sieht gut aus, schmeckt wie früher bei Oma, ist aber Fake. Fakenews beeinflussen Menschen in online Medien. Fakefood sind viele Nahrungsmittelprodukte - speziell je industrieller sie hergestellt werden - und ein riesiger Augen- und Geschmacksnervenbetrug.

Wie wird nun häufig vorgegangen?

1.
Konservierungsstoffe werden einem Lebensmittel zugesetzt, um eine höhere Haltbarkeit zu erreichen. Laut Christian Niemeyer, Biologe und Leiter des Deutschen Zusatzstoffmuseums Hamburg bedeutet die Bezeichnung „Ohne Konservierungsstoffe“ nur, dass die im rechtlichen Sinn als Konservierungsstoffe geltenden Zusätze nicht enthalten sind. Natürliche Konservierungsstoffe wie Antioxidantien, Zitronensäure, Senfsaaten, Gewürz- oder Fruchtextrakte können stattdessen durchaus und ohne Deklaration enthalten sein.

2.
Auch die Vitamine C und E gelten rechtlich als Zusatzstoffe, wenn sie einem Fruchtsaft oder Pflanzenöl künstlich zugesetzt werden. Ebenso sind Weinsteinbackpulver und Hirschhornsalz rechtlich gesehen Zusatzstoffe. Informativ ist in diesem Sinne die Seite www.zusatzstoffe-online.de

3.
Forscher des Verbundes Polymere Oberflächen (POLO) haben eine beschichtete Verpackungsfolie entwickelt, die Lebensmittel ohne den Zusatz von Konservierungsstoffen haltbar macht. Um Lebensmittel vor dem Schimmeln zu schützen, werden i.d.R. Benzoe- oder Sorbinsäure zugesetzt. In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut wird der Konservierungsstoff als Beschichtung auf die Oberfläche der Folie gegeben und gelangt somit nicht mehr als Zusatz in das Lebensmittel. Die Schichten, die das Lebensmittel vor dem Keimbefall schützen sollen, gelangen über spezielle Lackierungsverfahren auf die Folie.

4.
Das Verfahren ist aber nicht einsetzbar bei flüssigen Lebensmitteln wie Milch, denn die Konservierungsstoffe können sich hier in der gesamten Flüssigkeit verteilen und bis zur Unwirksamkeit verdünnen. Aber: Trotzdem sollten Umverpackungen immer möglichst schnell vom Produkt entfernt werden, besonders weiche Folien auf Fleischverpackungen bzw. grundsätzlich alle Folien, die direkt auf dem Lebensmittel aufliegen.

5.
Parabene sowie andere Säuerungsmittel und Stabilisatoren sind künstlich hergestellte Konservierungsmittel; die wegen der möglichen Gesundheitsgefährdung als bedenklich angesehen, aber nicht gänzlich verboten sind. Man geht davon aus, dass sie allgemein gesehen weniger Risiken bergen als manch andere Konservierungsmittel. Zu ihnen gehören Benzoe- und Sorbinsäure. Benzoesäure (E 214-219) kann durch orale Aufnahme sensibilisieren und bei späterem Hautkontakt zu Ekzemen führen. Benzoesäure und ihre Derivate können neben Allergien auch pseudoallergische Reaktionen (Urtikaria) hervorrufen. Menschen, die bereits an Asthma leiden, reagieren besonders empfindlich.

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6.
Benzoesäure ist für Lebensmittel in einer Menge von 4 g/kg zugelassen, speziell E 214 bis zu 2 g/kg. Besonders empfindlich reagieren z.B. Menschen mit einer ASS-Unverträglichkeit haben. ASS (Acetylsalicylsäure) ist der Wirkstoff Aspirin und kommt in natürlicher Form u.a. auch vor in Ananas, Apfelsinen, Erdbeeren, Grapefruit, Himbeeren, Honig, Johannisbeeren, Weintrauben und Zitronen vor. Benzoesäure und ihre Salze sind verboten in Hunde- und Katzenfutter, da hier bereits geringe Mengen tödlich sein können. Benzoeharz (E 906) wird in Süßwaren als Trenn- und Überzugsmittel bzw. Mittel für Transportfähigkeit eingesetzt und kann Kontaktallergien auslösen.

7.
Benzoesäure und Benzoate werden vom Darm aufgenommen und mit Hilfe eines bestimmten Eiweißes über die Niere ausgeschieden. Wird Benzoesäure in großer Menge über einen längeren Zeitraum aufgenommen, können Magen-Darm-Krämpfe sowie Beeinträchtigungen des Nervensystems auftreten.

8.
Sorbinsäure (E200-203) ist gegen Schimmel wirksam und deshalb wird in Kombination mit Benzoesäure als Wachstumshemmer gegen Pilze und Bakterien eingesetzt. Die antimikrobielle Wirkung wird durch das Kochsalz, Acetate und Sulfit verstärkt und deshalb oft bei essigsauren Lebensmitteln sowie in Kombination mit Schwefelverbindungen eingesetzt.

9.
Farbstoffe (E 100-1580) werden Lebensmitteln beigefügt, um die durch die Verarbeitung geänderte ursprüngliche Farbe wiederzugeben bzw. ein Produkt durch Farbe begehrenswerter zu machen oder eine bessere Qualität vorzugaukeln. Einige Farbstoffe können Urtikaria, Asthma oder die Kupferspeicherkrankheit auslösen bzw. ADHS-Symptome verstärken. Eine Farbstoffanaphylaxie ist möglich bei Patentblau (E131), das als Bestandteil von Kontrastmitteln bei z.B. Lymphknotenlokalisation eingesetzt wird. Die Reaktionen verlaufen oft schwer und treten typischerweise mit einer Verzögerung von 30 Minuten nach der Injektion auf. Die Symptome können mehrere Stunden anhalten und sind nur mit längerer und dauernder Infusion mit Adrenalin einzudämmen. Die Sensibilisierungen lassen sich meist mit Hauttests nachweisen, bei negativem Prick sollte zusätzlich mit Scratch getestet werden. Als Alternative zu Patenblau oder anderen höhermolekularen Blaufarbstoffen bietet sich Methylenblau an.

10.
Statt synthetischer Farbstoffe werden heute vermehrt färbende Lebensmittel eingesetzt, z.B. Apfelextrakt oder Rote Bete. Waren früher oft Farbschwankungen zu beobachten, sind die Farbstoffextrakte heute stabiler. Allerdings „muss man davon ausgehen, dass sie stark nachgearbeitet sind, um das zu erreichen. Sonst wären sie für die Produktion nicht geeignet“, so Christian Niemeyer, Biologe und Leiter des Deutschen Zusatzstoffmuseums Hamburg. Dies gilt seiner Aussage nach auch für Angaben wie „Nur natürliche Zutaten“. Juristisch betrachtet sind alle Zutaten in Lebensmitteln natürlich. Diese reine Marketingbotschaft ist keine Garantie für die Qualität des Produkts.

Autorin: Roswitha Stracke

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