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03.02.2015

Hautkrebsscreening wehrt sich

"Das ARD-Politmagazin Plusminus hat in einem einseitigen und verzerrenden Beitrag zum Thema „Massenscreenings“ den Bemühungen um die möglichst frühzeitige Erkennung von Hautkrebs in Deutschland einen Bärendienst erwiesen", findet Dr. Klaus Strömer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD). Der BVDD hat die Hintergründe und Fakten klargestellt.

Der Allgemeinmediziner Dr. Leonhard Hansen wird von "Plusminus" als Kronzeuge für angebliche Mängel des Hautkrebsscreenings ins Feld geführt. Hansen wörtlich: „Das Hautkrebsscreening leidet darunter, dass man nicht sicher die Diagnose stellen kann. Und deshalb ist der Anteil der braunen Pigmentflecken, die entfernt werden, damit man eben auch sicher sein kann, das ist ein Melanom oder nicht Melanom schon deutlich überhöht. Aber das liegt eigentlich an der Unsicherheit der Methode." Nur etwa bei drei von 340 Verdachtsdiagnosen aus 1.000 Untersuchten werde die Krebsdiagnose betätigt.

Prof. Jürgen Windeler vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) äußert im Magazinbeitrag Kritik an angeblich fehlenden wissenschaftlichen Studien „aus denen man Erfolge oder Misserfolge ableiten kann“.

Hansen wird dem Zuschauer als Vertreter der Deutschen Krebshilfe präsentiert, Prof. Windeler ist zur Zeit stellvertretender Vorsitzender im Fachausschuss "Krebs-Früherkennung" der Deutschen Krebshilfe. Tatsächlich ist die Deutsche Krebshilfe Mitherausgeber einer im April 2014 veröffentlichten S3-Leitlinie zur Hautkrebsfrüherkennung, die nach Sichtung der gesamten wissenschaftlichen Literatur weltweit zu dem Ergebnis kommt: „Im Rahmen der Prävention von Hautkrebs sollte ein Hautkrebsscreening angeboten werden.“ In der Risikoabwägung wird dabei die methodisch bedingte hohe Rate falsch-positiver Verdachtsbefunde ausdrücklich berücksichtigt.

33 Fachgesellschaften und Organisationen haben diese Empfehlung erarbeitet und über jede einzelne Aussage nach Überprüfung der wissenschaftlichen Evidenz formal abgestimmt. Neben der Deutschen Krebshilfe zeichnet auch die Deutsche Krebsgesellschaft als Mitherausgeber dieser medizinischen Leitlinie verantwortlich.

"Von einem öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, der sich dem Qualitätsjournalismus verpflichtet fühlt, hätte ich erwartet, dass er die Fakten besser recherchiert", bringt Strömer die Verärgerung zahlreicher Hautärzte auf den Punkt.

"Jeder mag für sich selbst prüfen, wie er als Patient mit der Nachricht umgeht: 'Bei der untersuchten Hautveränderung handelt sich mit einer Wahrscheinlichkeit von 5% um ein Melanom' – und ob er darauf antworten würde: 'Na wenn das Risiko nur 5% beträgt, brauchen wir ja nichts weiter zu tun!'" Die Erfahrung in der eigenen Hautarztpraxis ist eine andere: "Unsere Patienten vor diese Frage gestellt, entscheiden sich nahezu ausnahmslos für ein Mehr an Gewissheit und fordern die Biopsie."

Und diese Patienten entscheiden intuitiv richtig, wie der BVDD mit Verweis auf die Fakten betont:
- Die Zahl der nachweisbaren Hautkrebsfälle steigt weltweit und auch in Deutschland, ablesbar an der Rate  der stationär zu versorgenden weiter fortgeschrittenen Fälle von Hautkrebs, bei denen eine Chemotherapie und die Entfernung von Metastasen erforderlich wird.
- In Deutschland werden maligne Melanoms so früh wie in kaum in einem einem anderen Land der Erde entdeckt.
- Die Tumordicke zum Zeitpunkt der Melanom-Diagnose beträgt im Durchschnitt weniger als einen Millimeter. Damit sind die gesundheitlichen Folgen und die Kosten einer Hauttumorerkrankung deutlich geringer als bei weiter fortgeschrittenen Formen des Hautkrebses.
- In keinem anderen Land Europas außer der Schweiz ist die Hautkrebssterblichkeit so gering wie in Deutschland. In den Niederlanden liegt sie um 30 Prozent höher, in Polen ist die Hautkrebssterblichkeit 3,5 mal so hoch wie in Deutschland.
- In Deutschland ist die ohnehin schon verminderte Hautkrebssterblichkeitsrate seit Einführung des Hautkrebsscreenings weiter zurückgegangen.

Was aber steckt hinter der Fundamentalkritik an der Hautkrebsfrüherkennung? Dazu Strömer: "Bei der Nutzen-Risikoabwägung des Hautkrebsscreenings geht es weniger um eine wissenschaftliche Frage. Das IQWiG, dessen Leiter Prof. Windeler ist, spricht ein gewichtiges Wort dabei mit, ob das Hautkrebsscreenng auch in Zukunft den Patienten noch als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden kann." Eines aber will er festgehalten wissen: "Es sind nicht die Hautärzte, die hier die gesetzliche Krebsfrüherkennung in Misskredit bringen."
 
 
Quelle: 14.08.2014 Berufsverband der Deutschen Dermatologen – Pressestelle -

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