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17.05.2017

Gröhe (MdB) überprüft G-BA

Fotolia  Christian MüllerWas wäre die Politik nur ohne ihn? Alle wichtigen Fragen wälzt der Gesetzgeber auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ab. Er bestimmt maßgeblich wie die Versorgung aussieht. Doch ist die Supermacht G-BA dafür ausreichend legitimiert? Die Frage taucht immer wieder auf. Diesmal stellt sie jedoch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und beauftragt Juristen. Ein Blick hinter die Kulissen der Gesundheitsaristokratie.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe will es wissen: Kann die Regierung weiterhin den G-BA mit wichtigen Entscheidungen beauftragen oder muss das Parlament mehr Verantwortung übernehmen? Still und leise lässt Gröhe diese Frage jetzt prüfen. Er hat dazu Rechtsgutachten an drei Experten in Auftrag gegeben. Im Sommer werden die Ergebnisse erwartet. In der Welt der Sozialrechtler stellt sich die Frage der Legitimation gar nicht erst. Sie zweifeln die Gemeinsame Selbstverwaltung als untergesetzlichen Normgeber mit allen seinen Befugnissen nicht an. Die "Bedrohung" kommt von allerhöchster Ebene, dem Verfassungsrecht. Im Sozialrecht fühlt sich der G-BA sicher und Zuhause. Meistens zumindest. Für einen echten Eklat sorgte im Jahr 2003 die niedersächsische Landessozialrichterin Ruth Schimmelpfeng-Schütte. Damals ging es um ein Urteil zur Kostenübernahme für innovative Diagnostik. Die Richterin vertrat in diesem Urteil die Auffassung, der damalige Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen sei nicht befugt, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen (Az.: L 4 KR 162/01 vom 16. Juli 2003). Sie stellte später in einem Vortrag beim Hartmannbund die Frage: „Kann es sein, dass der Gesetzgeber dieses Ergebnis ganz bewusst erzielen wollte, dass er sich gerne hinter einem Bundesausschuss versteckt und ihn die politisch heiklen und unpopulären Probleme der GKV lösen lässt?“ – Die Diskussion flammt immer wieder auf. Um den Kritikern etwas entegegen zu setzen, beauftragt der Gemeinsame Bundesausschuss Prof. Winfried Kluth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Halle.

Mit dem Grundgesetz vereinbar?

Die Frage "Was ist der G-BA?" beantwortet der juristische Gutachter wie folgt:
„Der Gemeinsame Bundesausschuss gehört zu den facettenreichen Erscheinungsformen, die das im 19. Jahrhundert entwickelte Modell der funktionalen Selbstverwaltung vor allem im Bereich der Sozialen Selbstverwaltung hervorgebracht hat.“ Im März 2015 kommt Kluth zu folgendem Schluss: „Die durch das Benennungsrecht den Trägergesellschaften zugewiesene Funktion stellt eine besondere Form der Begründung personeller demokratischer Legitimation dar, die nicht auf das Staatsvolk oder ein Verbandsvolk, sondern auf die ‚ermächtigten’ Organisationen als Sachwalter von Interessen und Träger von Wissen zurückgeht. Darin liegt ein mit dem demokratischen Prinzip des Grundgesetzes in Einklang stehender gesetzgeberischer Ausgestaltungsakt demokratischer Legitimation des G-BA (...).“

BMG in Alarmbereitschaft versetzt

Doch das Gutachten reicht als juristischer Persilschein nicht aus und lässt die Kritiker nicht verstummen. Im Gegenteil. Nach wie vor bleibt die Hypothese, der G-BA bewege sich auf dünnem Eis. Einige Monate später nämlich sorgen die Aussagen von Prof. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, für Aufsehen. Sie haben nicht nur den G-BA, sondern vor allem das Bundesgesundheitsministerium in Alarmstimmung versetzt. Was war geschehen? Kirchhof, Vorsitzender des Ersten Senats, hat ausgerechnet vor Mitgliedern der „Juristischen Gesellschaft zu Kassel“ (Sitz des Bundessozialgerichts, Anm. d. Red.) seine Zweifel an der Legitimität des G-BA durchblicken lassen. In seinem Vortrag „Verfassungsrechtliche Leitlinien in der Sozialversicherung“ referierte er, der Ausschuss sei nicht ausreichend gesetzlich geregelt, Bundestag und Regierung ließen ihm einen großen Entscheidungsspielraum, obwohl das Parlament doch wesentliche Entscheidungen selbst treffen müsse. Anlass bot die vorliegende Klage einer Patientin. Kurz danach überraschte das hohe Gericht, denn die in Rede stehende Klage wurde „als unzulässig verworfen“ (1 BvR 2056/12).

Juristisches Meinungsspektrum

Der Bundesgesundheitsminister hat daraufhin beschlossen, die Frage noch vor der Bundestagswahl gutachterlich klären zu lassen und drei Juristen beauftragt. Die 19-seitige Vergabeschrift vom 13. Oktober 2016 liegt der Presseagentur Gesundheit vor. Das BMG schreibt nach genauer Markterkundung handverlesene Juristen auf dem Wege der freihändigen Vergabe an. In der Ausschreibung ist noch die Rede davon, dass „zwei unabhängig voneinander zu erstellende Rechtsgutachten eingeholt werden, um das Meinungsspektrum in der Rechtswissenschaft möglichst breit abzubilden, das sich bislang im Wesentlichen in zwei gegenläufige Grundauffassungen (...) unterscheiden lässt.“ Am Ende sind es drei Juristen geworden.

Was soll untersucht werden?

Die Rechtswissenschaftler sollen eine verfassungsrechtlich Analyse der einzelnen gesetzlichen Regelungsbefugnisse des G-BA zum Erlass von Richtlinien und anderen verbindlichen Entscheidungen für die Versorgung in der GKV nach den Anforderungen des BVerfG erstellen. Besonders maßgeblich ist dabei der von Kirchhof geäußerte Punkt, inwieweit der Ausschuss für seine zu treffenden Entscheidungen „gesetzlich angeleitet“ ist. Angesprochen sind hier vor allem:
„die Grundrechtsbetroffenheit, der Wesentlichkeits-, Verhältnismäßigkeits- und Bestimmtheitsgrundsatz, die Grundsätze für die Ausgestaltung mittelbarer Staatsverwaltung und Rechtssetzungsdelegation etc..“ Das BMG kauft mit den Gutachten Entscheidungsgrundlagen für die Bewertung eines etwaigen Bedarfs an Änderungen der gesetzlichen Regelungsaufträge des G-BA ein.
Zum Zeitplan: Im Juli 2017 soll das Ergebnis vorliegen.


Quelle: Presseagentur Gesundheit
Feb 16, 2017


Anmerkung:
Der G-BA hat 2004 auch beschlossen, dass theraputische verschreibungspflichtige Hautpflegemittel nur bis zum 12. Lebensjahr erstattet werden. Danach ist man Selbstzahler.
Dagen hat der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. eine Petion über Change.org gestartet.

Hier kann man die Petition zeichnen

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