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16.12.2018

Allergischer Schnupfen. Kassenleistung

Fotolia Lars ZahnerBestimmte Patienten mit allergischem Schnupfen erhalten kortisonhaltige Nasensprays jetzt wieder auf Rezept und auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen. „Wir freuen uns sehr, dass wir den Gemeinsamen Bundesausschuss von dieser Maßnahme überzeugen konnten,“ betont Prof. Martin Wagenmann, HNO-Sektionssprecher der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und Klinische Immunologie (DGAKI)

http://www.dgaki.de/sektionenags/sektionen/hno-heilkunde/

und einer der Initiatoren.

Zuvor hatte die Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnungs-Novelle (AMVV) dafür gesorgt, dass die sogenannten intranasalen Glucocorticoide (GK), das heißt kortisonhaltige Nasensprays, von der Rezeptpflicht befreit und somit für Patienten kostenpflichtig wurden.

Bei Ärzten und Patienten sorgte die Neuerung für Kritik. „Wenn Patienten Medikamente rezeptfrei in der Apotheke bekommen, haben sie keinen Grund mehr, zum Arzt zu gehen,“ folgert Prof. Wagenmann, „sie erhalten dann aber auch keine qualifizierte Diagnose, und eine fehlerhafte Selbstmedikation könnte die Folge sein“. Auch Informationen zu anderen wirksamen Therapieoptionen, wie die ursächlich behandelnde Allergen-Immuntherapie (AIT), erhalten Patienten, die sich selbst behandeln, nicht. Allergieexperten befürchteten deshalb eine mangelnde Versorgung der Allergiepatienten und forderten den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, die Regelung zu modifizieren.

Ein allergischer Schnupfen schränkt die Betroffenen nicht allein durch die typischen Symptome ein. Studien zeigen, dass auch Schlafstörungen, Tagesmüdigkeit, Konzentrationsstörungen und die Reduktion der geistigen Leistungsfähigkeit auftreten können. „Nachgewiesen ist außerdem ein deutlicher Zusammenhang zwischen allergischem Schnupfen und allergischem Asthma,“ fügt Prof. Wagenmann hinzu.

Die Fachgesellschaften, darunter die DGAKI, konnten nun erreichen, dass für Patienten mit einem mittelschweren bis schweren persistierenden allergischen Schnupfen eine Verordnung von kortisonhaltigen Nasensprays wieder auf Rezept möglich ist. Als eine persistierende allergische Rhinitis bezeichnet man einen dauerhaften allergischen Schnupfen. „Das kann bei einer Allergie auf Hausstaubmilben der Fall sein, oder wenn ein Pollenallergiker auf Frühblüher, wie Birke, Hasel, Erle, sowie gegen Gräser und Kräuter allergisch ist“ so Prof. Wagenmann.

Von einem mäßigen bis schweren allergischen Schnupfen spricht man nach der ARIA („Allergic Rhinitis and its Impact on Asthma“)-Klassifikation dann, wenn es zu störender Beschwerden, Beeinträchtigung des Schlafes, Problemen bei Arbeit oder Schule und Einschränkungen bei Tagesaktivitäten wie Sport oder Freizeit kommt. „Über diese Symptomatik berichten die meisten Patienten mit allergischem Schnupfen“ erklärt Prof. Wagenmann.

Kontakte:
Prof. Dr. med. Martin Wagenmann, Hals-Nasen-Ohrenarzt und Allergologe an der HNO-Klinik am Universitätsklinikum Düsseldorf und stellv. Sprecher des UniversitätsAllergieZentrums Düsseldorf, Martin.Wagenmann@uni-duesseldorf.de

Prof. Dr. med. Kleine-Tebbe, Pressesprecher DGAKI
kleine-tebbe@allergie-experten.de
DGAKI-Geschäftsstelle, info@dgaki.de

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